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Wer haftet für abrollende Windwurf-Wurzelteller?

Aus gegebenem Anlass hat der Waldverband Kärnten ein Rechtsgutachten, welches die Haftungsfrage im Zusammenhang mit abrollenden Windwurf-Wurzeltellern behandelt, in Auftrag gegeben. Vor allem in Oberkärnten gibt es viele Gefahrenquellen dieser Art und zahlreiche Waldbesitzer sind davon betroffen.

Fazit: Ein Waldeigentümer haftet für aus Windwurfflächen abrollende oder abstürzende Wurzelteller nur dann, wenn die Aufarbeitung des Windwurfs nicht dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt wurde. Die Haftung besteht zudem nur, wenn die Aufarbeitung dem Waldeigentümer überhaupt zumutbar ist. Für aus dem Abrollen oder Abstürzen der Wurzelteller entstehende Schäden auf einer darunterliegenden Straße ist der Wegehalter verantwortlich, sofern die Aufarbeitung durch den Waldeigentümer ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Aus Sicht des Eigentümers einer solchen Windwurffläche ist für die Dauer der Gefährdung ein Antrag auf Bannlegung der Windwurffläche zu empfehlen.

(Herbst P. et al.: Haftung für aus Windwurfflächen rollende Wurzelteller; in: Waldverband aktuell, Ausgabe 4/2021, S.20-24)

Den gesamten Artikel und einen weiterführenden Beitrag zum „Stand der Technik bei der Windwurfaufarbeitung“ finden Sie in unserer Mitgliederzeitung Waldverband aktuell, Ausgabe 4/2021 Seite 20-24.

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